Vertrauen Sie uns als Ihren Datenschutz-Dienstleister

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) in seiner neuen Fassung gilt für JEDES Unternehmen, unabhängig der Mitarbeiterzahl. Die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen haben insoweit Einfluss, dass wenn mindestens 20 Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden MUSS. In Unternehmen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen und keinen Datenschutzbeauftragten freiwillig ernennen, ist der Inhaber/Geschäftsführer ALLEIN für die Einhaltung aller Bestimmungen und Vorgaben der DSGVO und BDSG verantwortlich.

Für die Nichteinhaltung der Regelungen aus der DSGVO und BDSG werden von den Aufsichtsbehörden empfindliche Bußgelder erlassen. Bei Verstößen gegen das BDSG drohen ggfls. auch strafrechtliche Konsequenzen.

Unternehmer-Pflichten nach DSGVO und BDSG

  • Es muss festgestellt werden, ob das Unternehmen die Voraussetzungen zur Ernennung eines  Datenschutzbeauftragter erfüllt.
  • Es muss ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt werden.
  • Mit  Lieferanten und Dienstleistern müssen Auftragsverarbeiterverträge abgeschlossen werden.
  • Es müssen die TOMs (technisch-organisatorischen Maßnahmen) dokumentiert werden.
  • Bei Datenpannen gibt es die Verpflichtung, diese innerhalb von 72h der zuständigen Datenschutzbehörde zu melden.
  • Die Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten, sowie die Rechte der betroffenen Personen müssen beachtet und eingehalten werden.
  • Auskunftsbegehren und Löschanträge, in Bezug auf personenbezogenen Daten, müssen fristgerecht bearbeiten können.
  • Die Webseiten müssen datenschutzsicher gestaltet werden.
  • Mit der Datenspeicherung, DATENSICHERUNG und Datenlöschung muss gesetzeskonform umgegangen werden.
  • Nach dem BDSG müssen regelmäßige (jährlich) Datenschutzaudits durchgeführt werden.

Das ist nur ein Auszug von den Pflichten gemäß DSGVO und BDSG.

Sie möchten sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, dann geben Sie Ihre Datenschutzpflichten in kundige Hände!

Wir beraten Sie gerne!